ich habe zwei Kinder, die sich riesig über den Winter und den Schnee freuen, aber ich freue mich nicht...ich denke nur an die schrecklichen Wettertage. Wie wird die Schneeräumpflicht zwischen Hausbesitzer und Mieter geregelt? Muss es durch den Mietvertragt gemacht werden? Jede Information ist willkommen, außerdem hat man noch Zeit bis zum ersten Schnee.
ich habe auch Kinder, die nur drauf warten, den Schnee zu sehen. Da wir vor einigen Jahren einen Unfall auf dem Gehweg vor unserer Haustür hatten und es kam auch zur Klage.
Der Unfall ist nicht schlimm ausgegangen, deswegen halten wir uns alle an die Schneeräumpflicht, die wir mit unserem Vermieter mit dem Vertrag geregelt haben. Du musst dich bei dem Hausbesitzer erkundigen und sehen, was im Vertrag steht. Denn nur so, kann man sich über alles informieren und alles rechtzeitig erledigen.